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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 25. Februar 2024

AGB – Vermittlung und Provision

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen für die

Vermittlungstätigkeit zwischen dem Unternehmer und dem Vermittler im Bereich der

Kontaktaufnahme zu freiberuflichen Köchen.

(2) „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind die Auftraggeber der vermittelten

Leistungen.

(3) „Vermittler“ im Sinne dieser AGB ist Gemachtes-Handwerk.de, vertreten durch

Leon Schmid.

(4) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Tätigkeit des Unternehmers

Der Unternehmer beabsichtigt, über den Vermittler in Kontakt mit möglichen

freiberuflichen Köchen zu treten.

§ 3 Vermittlungstätigkeit

Der Vermittler beabsichtigt, den Unternehmer bei der Vermittlung von Kontakten

gemäß § 2 zu unterstützen. Eine Tätigkeitspflicht besteht nicht.

§ 4 Vergütung

(1) Der Vermittler erhält für jeden Einsatztag, an dem ein durch ihn erfolgreich

vermittelter Dritter für den Unternehmer tätig ist, eine pauschale Provision in Höhe

von 30,00 € netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine

abweichende Regelung gilt.(2) Definition Einsatztag: Ein Einsatztag gilt ab einer Einsatzdauer von mindestens 4

Stunden als erbracht. Unabhängig von der tatsächlichen Einsatzdauer werden

jedoch mindestens 8 Stunden für die Provisionsberechnung angesetzt.

(3) Eine Vermittlung gilt als erfolgreich, wenn

  • zwischen dem Unternehmer und dem durch den Vermittler vermittelten Dritten ein Vertrag zustande kommt, und
  • der Unternehmer nicht nachweist, dass er zu diesem Dritten bereits vor der Vermittlung persönlichen Kontakt hatte.

 

(4) Der Provisionsanspruch entfällt, wenn endgültig feststeht, dass der vermittelte

Dritte trotz Vertragsschluss seine vertraglichen Pflichten gegenüber dem

Unternehmer vollständig oder teilweise endgültig nicht erfüllen wird.

(5) Erfolgt nach Annahme einer endgültigen oder teilweisen Nichterfüllung doch eine

vollständige oder teilweise Leistung, entsteht der Provisionsanspruch rückwirkend.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden.

(2) Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.

(3) Vertragsabschlüsse, die nach einer Kündigung erfolgen, fallen nicht unter diese

Vereinbarung, auch wenn der Vertragsabschluss auf eine vorherige Vermittlung

zurückgeht.

§ 6 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

(1) Der Unternehmer verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit

erlangten Informationen über den Vermittler, dessen Geschäftsabläufe sowie die

Kontaktdaten, Profile und Einsatzpläne der vermittelten Dritten streng vertraulich zu

behandeln und ausschließlich für den vorgesehenen Vertragszweck zu verwenden.

(2) Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher

Zustimmung des Vermittlers zulässig.

(3) Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus

für einen Zeitraum von 24 Monaten.

(4) Verstößt der Unternehmer gegen diese Verpflichtung, ist der Vermittler berechtigt,

eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 € pro Verstoß zu verlangen. Die

Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.§ 7 Wettbewerbsklausel

(1) Der Unternehmer verpflichtet sich, vermittelte Dritte nicht ohne Einschaltung des

Vermittlers für weitere Einsätze, Projekte oder Folgeverträge zu beauftragen, die

außerhalb des ursprünglich vermittelten Einsatzes liegen, solange die

Zusammenarbeit zwischen Unternehmer und Vermittler besteht und für einen

Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.

(2) Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Einsatz gegen Entgelt oder

unentgeltlich erfolgt.

(3) Ein Verstoß gegen diese Klausel verpflichtet den Unternehmer zur Zahlung einer

Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € pro Tag des Verstoßes. Die

Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Unternehmer ist verpflichtet, den Vermittler unverzüglich zu informieren,

wenn ein vermittelte Dritter ihn direkt für einen weiteren Auftrag kontaktiert.

§ 8 Haftung

(1) Der Vermittler haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder

grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Vermittler nur, sofern eine

wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die

Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsätze, mittelbare

Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die fachliche oder persönliche

Eignung sowie die tatsächliche Leistungserbringung des vermittelten Dritten. Für

Mängel der vom vermittelten Dritten erbrachten Leistung ist ausschließlich der

Unternehmer im Verhältnis zum Dritten verantwortlich.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter,

Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermittlers.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser AGB bedürfen der

Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein

oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien

verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der

unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei

Vertragslücken.

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