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Stand: 25. Februar 2024
AGB – Vermittlung und Provision
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen für die
Vermittlungstätigkeit zwischen dem Unternehmer und dem Vermittler im Bereich der
Kontaktaufnahme zu freiberuflichen Köchen.
(2) „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind die Auftraggeber der vermittelten
Leistungen.
(3) „Vermittler“ im Sinne dieser AGB ist Gemachtes-Handwerk.de, vertreten durch
Leon Schmid.
(4) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Tätigkeit des Unternehmers
Der Unternehmer beabsichtigt, über den Vermittler in Kontakt mit möglichen
freiberuflichen Köchen zu treten.
§ 3 Vermittlungstätigkeit
Der Vermittler beabsichtigt, den Unternehmer bei der Vermittlung von Kontakten
gemäß § 2 zu unterstützen. Eine Tätigkeitspflicht besteht nicht.
§ 4 Vergütung
(1) Der Vermittler erhält für jeden Einsatztag, an dem ein durch ihn erfolgreich
vermittelter Dritter für den Unternehmer tätig ist, eine pauschale Provision in Höhe
von 30,00 € netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine
abweichende Regelung gilt.(2) Definition Einsatztag: Ein Einsatztag gilt ab einer Einsatzdauer von mindestens 4
Stunden als erbracht. Unabhängig von der tatsächlichen Einsatzdauer werden
jedoch mindestens 8 Stunden für die Provisionsberechnung angesetzt.
(3) Eine Vermittlung gilt als erfolgreich, wenn
(4) Der Provisionsanspruch entfällt, wenn endgültig feststeht, dass der vermittelte
Dritte trotz Vertragsschluss seine vertraglichen Pflichten gegenüber dem
Unternehmer vollständig oder teilweise endgültig nicht erfüllen wird.
(5) Erfolgt nach Annahme einer endgültigen oder teilweisen Nichterfüllung doch eine
vollständige oder teilweise Leistung, entsteht der Provisionsanspruch rückwirkend.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden.
(2) Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.
(3) Vertragsabschlüsse, die nach einer Kündigung erfolgen, fallen nicht unter diese
Vereinbarung, auch wenn der Vertragsabschluss auf eine vorherige Vermittlung
zurückgeht.
§ 6 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Der Unternehmer verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit
erlangten Informationen über den Vermittler, dessen Geschäftsabläufe sowie die
Kontaktdaten, Profile und Einsatzpläne der vermittelten Dritten streng vertraulich zu
behandeln und ausschließlich für den vorgesehenen Vertragszweck zu verwenden.
(2) Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Vermittlers zulässig.
(3) Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus
für einen Zeitraum von 24 Monaten.
(4) Verstößt der Unternehmer gegen diese Verpflichtung, ist der Vermittler berechtigt,
eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 € pro Verstoß zu verlangen. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.§ 7 Wettbewerbsklausel
(1) Der Unternehmer verpflichtet sich, vermittelte Dritte nicht ohne Einschaltung des
Vermittlers für weitere Einsätze, Projekte oder Folgeverträge zu beauftragen, die
außerhalb des ursprünglich vermittelten Einsatzes liegen, solange die
Zusammenarbeit zwischen Unternehmer und Vermittler besteht und für einen
Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
(2) Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Einsatz gegen Entgelt oder
unentgeltlich erfolgt.
(3) Ein Verstoß gegen diese Klausel verpflichtet den Unternehmer zur Zahlung einer
Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € pro Tag des Verstoßes. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
(4) Der Unternehmer ist verpflichtet, den Vermittler unverzüglich zu informieren,
wenn ein vermittelte Dritter ihn direkt für einen weiteren Auftrag kontaktiert.
§ 8 Haftung
(1) Der Vermittler haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Vermittler nur, sofern eine
wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die
Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsätze, mittelbare
Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die fachliche oder persönliche
Eignung sowie die tatsächliche Leistungserbringung des vermittelten Dritten. Für
Mängel der vom vermittelten Dritten erbrachten Leistung ist ausschließlich der
Unternehmer im Verhältnis zum Dritten verantwortlich.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter,
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermittlers.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser AGB bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien
verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei
Vertragslücken.
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